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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verband Textilreiniger Schweiz VTS)

I Ausführung und Leistung

Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfälltiger und umweltbewusster Textilpflege (reinigen und/oder nassreinigen).

Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilreiniger Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen festgelegt.

Der Textilreiniger kann für besonderes Reinigungsgut (Spezialartikel, Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Kleidungsstücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgetzten Preisen verlangen.

II Verantwortlichkeit

Voraussetzung einer Haftung des Textilreinigers ist die Beständigkeit des Reinigungsgute bei einer Reinigung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichung stellt der Reiniger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Reinigungsgutes ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichung ausdrücklich abgelehtn

Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung über nehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Färbung und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Massveränderungen der Stoffe im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen.

Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnungen sind für den Textilreiniger massgebend.

Der Textilreiniger kann den Reinigungsauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen.

Der Reinigungsauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen.

III Rückgabe

Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen.

Die Ausgabe der Reinigungsgutes erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung.

Das Reinigungsgut muss innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilreiniger ersatzlos über dieses verfügen. Bei wertvollerem Reinigungsgut mahnt der Reiniger seinen Kunden vorgängig, sofer ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind.

Ist ein Reinigungsauftrag nicht ausführbar, wird das Reinigungsgut im jeweiligen Zustand zurückgegeben.

IV Beanstandungen

Reklamationen müssen unter Vorlage der Quittung ab Entgegennahme des Reinigungsgutes unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen.

Beanstandungen werden sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Uebergabe zur Begutachtung und Schlichtung and die Paritätische Begutachtungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt.

Schadenfälle werden im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert. Bei Schäden am Reinigungsgut oder bei Verlust durch Verschulden der Textilreinigers wird die Wertabnahme von Kleidungsstücken geleistet Ein Realersatz ist ausgeschlossen.

Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Begutachtungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen und des Verbandes Textilreinigungen Schweiz VTS zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten.